Dem Entwurf für den Koalitionsvertrag zufolge streben Union und FDP "eine bundesweite Umsetzung" des sächsischen Modells an. Die Koalition werde sich "an der Finanzierung hälftig beteiligen".
Zudem solle eine Flexibilisierung der Altergrenzen geprüft werden. Strittig war noch, ob wie von der FDP gewünscht, in einem Bundesgesetz klargestellt werden soll, dass dies auch nicht verheirateten Frauen offen stehen solle.
Zuschuss für Ehepaare
Sachsen zahlt seit März als bundesweit erstes Land kinderlosen Ehepaaren staatliche Zuschüsse für künstliche Befruchtungen. Während die potenziellen Eltern den Eigenanteil für die erste Behandlung noch selber tragen müssen, werden sie dort bei der zweiten und dritten Behandlung mit einer Pauschale von jeweils bis zu 900 Euro entlastet. Für die vierte Behandlung wird ein Zuschuss von 1.600 bis 1.800 Euro gezahlt.
Voraussetzung für die finanzielle Förderung in Sachsen ist, dass die potenziellen Eltern verheiratet sind sowie die Frau nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre ist.
Weniger Retorten-Babys
Seit 2004 sind die Behandlungen zurückgegangen, weil sie von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch zur Hälfte und ab der vierten Behandlung gar nicht mehr erstattet werden.
Gleichzeitig wurden unter anderem die Altersgrenzen strenger gefasst. Die Zahl der Geburten nach künstlicher Befruchtung sank dadurch bundesweit um rund 50 Prozent.
In Sachsen zeigt die Förderung erste Erfolge: Dort ist die Zahl der Retorten-Babys wieder um 30 Prozent gestiegen.
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