23.9.15

Ein Jobcenter muss Leistungsempfängern kein Darlehen für eine künstliche Befruchtung gewähren.

Ein Jobcenter muss Leistungsempfängern kein Darlehen für eine künstliche Befruchtung gewähren. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden.
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/894800/urteil-jobcenter-kuenstlicher-befruchtung-aussen.html?utm_content=bufferdc20e&utm_medium=social&utm_source=plus.google.com&utm_campaign=buffer

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