19.9.06

Embryonenschutzgesetz: FrauenärztInnen fordern Neuauslegung

Die für Mütter und Kinder gefährlichen Mehrlingsschwangerschaften nach einer künstlicher Befruchtung könnten in Deutschland künftig verhindert werden. In einem Brief an die JustizministerInnen der Länder haben die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie (DGGG) gemeinsam mit dem Dachverband für Reproduktionsbiologie und -medizin anlässlich der Eröffnung des 56. Kongresse der DGGG am 19. September in Berlin gefordert, die Übertragung nur eines oder zweier ausgewählter Embryos in die Gebärmutter auch in Deutschland zu erlauben.


Embryonenschutzgesetz muss zu Gunsten von Mutter und Kind ausgelegt werden


Bislang ist eine solche Auswahl nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) nicht erlaubt - genauso wenig dürfen befruchtete Embryonen aufbewahrt werden. Die Folge für ReproduktionsmedizinerInnen: Sie müssen alle befruchteten Embryonen in die Gebärmutter der Frau einpflanzen – und das bedeutet in vielen Fällen eine mit Risiken behaftete Mehrlingsschwangerschaft.

Dabei kommt es den ÄrztInnen eigentlich darauf an, Mutter und Kinder möglichst geringen Risiken auszusetzen. Ziel der Reproduktionsmedizin sei es zwar primär, ungewollte Kinderlosigkeit nach dem neuesten Stand der Wissenschaft zu behandeln, heißt es in dem Brief an die JustizministerInnen.Dabei stehe jedoch nicht nur die Überwindung der Unfruchtbarkeit im Vordergrund, "sondern in gleicher Weise auch die notwendige Vermeidung von Risiken, die sich aus den Methoden der Assisted Reproductive Techniques (ART) ergeben können."

"Drillingsschwangerschaften dringend vermeiden"
Eine entsprechende und ethisch vertretbare Auslegung des ESchG sehen die Präsidenten der beiden Fachgesellschaften im Bereich des Möglichen: Unter den deutschen ReproduktionsmedizinerInnen bestehe die einhellige Meinung, dass die Übertragung eines oder zweier ausgewählter Embryonen (so genannter "Single" (SET)oder "Double Embryo Transfer" (DET)) medizinisch und ethisch sowohl zum Schutz der Frau als auch zur Vermeidung von Mehrlingsschwangerschaften angewendet werden sollte. Neben den Gefahren für die Mutter von Drillingen verweisen die WissenschaftlerInnen auf die hohe Sterblichkeitsrate und die oftmals schweren Behinderungen der Mehrlingskinder. "Es besteht deshalb die dringendste Notwendigkeit, zumindest Drillingsschwangerschaften weitestgehend zu vermeiden, aber gleichzeitig eine hohe Schwangerschaftsrate zu erreichen," so die beiden Fachgesellschaften in ihrem Brief.

GMG führte zu starkem Rückgang der künstlichen Befruchtungen

Denn die ist in Deutschland im Vergleich etwa zu Skandinavien, recht gering. Wird in den nordischen Staaten mit der SET-Methode eine Quote von fast 40 Prozent erreicht, müssen sich deutsche Frauen und Paare mit einer „Erfolgsquote“ von 28 Prozent zufrieden geben. Auch insgesamt versuchen immer weniger Paare ihr Glück mit der In-vitro-fertilisatio (IVF), wie die künstliche Befruchtung im Fachterminus heißt. Ursache dürfte das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, kurz GMG sein. "Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 2004 müssen die Eltern in spe 50 Prozent der Kosten selbst tragen", betonte der 2. Vizepräsident der DGGG und Mitunterzeichner des Briefes, Klaus Diedrich. Die Zahlen der künstlichen Befruchtungen seien seit 2004 um mehr als die Hälfte zurückgegangen, so der Lübecker Professor.

Bei der angestrebten Auslegung des Gesetzes berufen sich die Unterzeichner des Briefes auf ein Konzept, das unter der Leitung des Geschäftsführenden Direktors des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht und Bioethik der Universitäten Mannheim und Heidelberg, Jochen Taupitz, erarbeitet worden ist. Hauptpunkt ist eine individuelle Herangehensweise. Auch einschlägige Kommentare verträten die Auffassung dass der relevante § 1 Abs. 1 Nr. 5 des ESchG keine starre Quote für die Anzahl der Befruchtung von Eizellen vorschreibe, sondern vielmehr flexibel und abhängig von der individuellen Situation eines Paares angewendet werden könne. Nun gelte es die Einschätzung der JustizmininsterInnen abzuwarten, so Diedrich, der sich bescheiden gab: "Auch wenn nur eine neue Debatte um das Embryonenschutzgesetz entfacht wird, haben wir mit unserem Brief etwas erreicht!"

Keine Kommentare: