16.3.14

Der Beipackzettel dient der juristischen Absicherung des Herstellers, nicht der Information. Beispiel: Utrogest.

Der Beipackzettel dient der juristischen Absicherung des Herstellers, nicht der Information. Beispiel: Utrogest.
http://t.co/SL86moT78Q

Keine Kommentare: