23.2.17

Nicht die Witwe würde sich eines Vergehens schuldig mache, wenn sie eine künstliche Befruchtung mit den Spermien...

Nicht die Witwe würde sich eines Vergehens schuldig mache, wenn sie eine künstliche Befruchtung mit den Spermien ihres verstorbenen Mannes durchführen ließe. Die Ärzte der Klinik, in der die Spermien lagern, würden gegen das Embryonenschutzgesetz verstoßen.
http://www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/recht/verwendung-von-spermien-eines-toten-verstoesst-gegen-das-embryonenschutzgesetz-7254/?utm_content=buffer2b22d&utm_medium=social&utm_source=plus.google.com&utm_campaign=buffer

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