25.8.17

In verschiedenen Urteilen der letzten Jahre wurden auch Behandlungen wegen unerfüllten Kinderwunschs gerichtlich als...


In verschiedenen Urteilen der letzten Jahre wurden auch Behandlungen wegen unerfüllten Kinderwunschs gerichtlich als steuerlich absetzbar beurteilt. So ist die künstliche Befruchtung bereits seit Jahren von der Steuer absetzbar, aber auch lesbische Paare und andere Paare, die auf Spenderspermien angewiesen sind, können die Kosten einer Behandlung steuerlich geltend machen.
Umstritten sind jedoch weiterhin Kosten, die durch eine Behandlung im Ausland entstehen.

#Ausland #blastozysten #Blastozystentransfer #Steuergesetz #Urteil

http://www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/recht/kuenstliche-befruchtung-im-ausland-auch-steuerlich-absetzbar-7741/

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