26.11.18

Die Beraterkommission der französischen Regierung für Menschenrechte (CNCDH) hat sich für die Öffnung der...

Die Beraterkommission der französischen Regierung für Menschenrechte (CNCDH) hat sich für die Öffnung der künstlichen Befruchtung für lesbische Paare ausgesprochen. Das Gremium begründet seine Entscheidung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung, wie es in einem heute in Paris veröffentlichten Artikel der französischen Zeitung La Croix heißt.

Warum die künstliche Befruchtung aus Gründen der Unfruchtbarkeit bei hetero­sexuellen Paaren erlaubt und bei lesbischen Paaren generell verboten ist, sei vor dem Gesetz nicht mehr stichhaltig zu begründen, argumentieren die Experten.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/99306/Menschenrechtskommission-fuer-Oeffnung-der-kuenstlichen-Befruchtung

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