29.1.07

Samen-Verwechslung: Mann muss keinen Unterhalt zahlen

Nach einer vermuteten Verwechslung des Samens bei einer künstlichen Befruchtung hat ein Mann in München erfolgreich seine Vaterschaft angefochten. Mit dem Urteil ist der Vater nicht mehr unterhaltspflichtig - die Mutter muss allein für den behinderten Jungen aufkommen.

München - Das Amtsgericht München gab der Klage des inzwischen geschiedenen Mannes statt. 'Es ist eine ungewöhnliche Anfechtungsklage', sagte Gerichtssprecherin Ingrid Kaps. Mit dem Urteil muss der Vater keinen Unterhalt mehr zahlen. Ob der Mann von seinem Recht Gebrauch machen wird, blieb aber offen. Für das Kind werde es schwierig sein, je zu erfahren, wer sein leiblicher Vater sei, hieß es.

Dem Ehepaar war mit der künstlichen Befruchtung der sehnliche Kinderwunsch erfüllt worden. Der Junge kam schwer behindert zur Welt. Der Vater kümmerte sich auch noch um das Kind, als die Ehe Jahre später geschieden wurde. Um bei einem möglichen medizinischen Notfall rasch einen geeigneten Blutspender für das Kind zu finden, wurden den Eltern und dem Jungen Blut entnommen und die Blutgruppen bestimmt.

Daraus ergab sich, dass es sich bei dem Ex-Ehemann nicht um den leiblichen Vater handelt. Dies bestätigten weitere Gutachten. Bei einer Schadenersatzklage der Mutter gegen den behandelnden Arzt gebe es große Hürden zu überwinden, erläuterte die Gerichtssprecherin. Denn zunächst müsse die Mutter beweisen, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler des Arztes Grund dafür war, dass der Ex-Ehemann nicht der Vater ist.

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