25.5.07

Altergrenze bei künstlicher Befruchtung bestätigt

Das Bundessozialgericht hat die für Männer festgelegte Altersgrenze bestätigt, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas bezahlen müssen.

Die Richter verweigerten einem 60 Jahre alten Kläger die Kostenübernahme, der gemeinsam mit seiner 38 Jahre alten Ehefrau ein Kind mittels Intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) zeugen wollte.

Bereits das Sozialgericht Osnabrück hatte die Klage mit dem Hinweis auf die im Gesetz festgeschriebene Altersgrenze von 50 Jahren bei Männern abgelehnt. Diese Regelung diene der Kosteneinsparung ebenso wie dem Kindeswohl. Die Bundesrichter wiesen die Sprungrevision ab und verhalfen der Osnabrücker Entscheidung zur Rechtskraft (Az.: B 1 KR 10/06)

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