23.9.15

Arbeitsamt muss Kosten für künstliche Befruchtung bei Hartz-IV-Empfängerin nicht übernehmen.

Arbeitsamt muss Kosten für künstliche Befruchtung bei Hartz-IV-Empfängerin nicht übernehmen. Grundrechte nicht betroffen, entscheidet das Sozialgericht.
http://www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/krankenkassen/arbeitsamt-muss-kosten-fuer-kuenstliche-befruchtung-nicht-uebernehmen-5863/?utm_content=bufferd524e&utm_medium=social&utm_source=plus.google.com&utm_campaign=buffer

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