2.9.15

Getrennt privat und gesetzlich krankenversicherte Ehepaare können zu einer künstlichen Befruchtung nicht von beiden...

Getrennt privat und gesetzlich krankenversicherte Ehepaare können zu einer künstlichen Befruchtung nicht von beiden Krankenkassen einen in der Summe mehr als hälftigen Kostenzuschuss bekommen.
Grundsätzlich dürften allerdings sowohl private als auch gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten nicht generell mit dem Hinweis abweisen, der jeweilige Partner könne ja das Geld bei der anderen Versicherung bekommen.
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/892658/ivf-kostenerstattung-gedeckelt.html?utm_content=buffer96767&utm_medium=social&utm_source=plus.google.com&utm_campaign=buffer

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